Kennzeichnungspflicht für SO2/Sulfit und Verbraucherschutz Um es gleich vorweg zu schicken: Schwefeldioxid (SO2), das dem Wein zugesetzt wird, ist ein Stoff, der schon seit der Antike in der Weinbereitung bekannt ist. Er hilft die Weine umfassend oxidativ zu schützen und zu konservieren. Neu ist nur, dass entsprechend einer Änderung der EU-Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie seit dem 25.11.05 mögliche allergieauslösende Zutaten gekennzeichnet sein müssen. Damit muss auf allen Weinen, welche mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid enthalten, der Hinweis stehen: Enthält Sulfite. |
Verträglichkeit des menschlichen Körpers Der menschliche Körper ist den Umgang mit Sulfiten gewohnt: Er produziert täglich selbst ca. 2500 Milligramm Schwefeldioxid, das als Sulfat ausgeschieden wird. Allerdings können Dosen von 1000 Milligramm zu Durchfall, Brechreiz und Kopfweh führen. Deshalb gab es seit langem Grenzwerte (je nach Weinart und Prädikatsstufe zwischen 160 und 400 Miligramm pro Liter). Diese Grenzwerte haben natürlich weiterhin ihre Gültigkeit. |
Warum wird SO2/Sulfit dem Wein zugegeben? SO2 erfüllt in Weinen folgende Zwecke: - Schutz vor nachteiligen Veränderungen durch Luftsauerstoff (Antioxidationsmittel) - Schutz vor dem Angriff unerwünschter Mikroorganismen (Konservierungsmittel) - Bindung geschmacklich negativer Gärungsnebenprodukte (z.B. Acetaldehyd) und damit Förderung der sensorischen Reintönigkeit |
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